Bild: LWL/Haslauer
Im Forum „Qualitätsnetzwerk JobcoachingAP“ der BAG UB, in dem ich ehrenamtlich mitwirkte, entstand die folgende Definition. Weitere Erarbeitungen des Forums entnehmen Sie folgendem Link
Definition
1 ist ein definiertes Leistungsangebot zur nachhaltigen Teilhabe am Arbeitsleben einer Person mit besonderem Unterstützungsbedarf in einem Betrieb oder einer Dienststelle des allgemeinen Arbeitsmarktes und findet im Wesentlichen im Betrieb am Praktikums-, Qualifizierungs-, Ausbildungs-/ Umschulungs- oder Arbeitsplatz der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf statt
2wird von betriebsexternen Fachkräften durchgeführt, die sich in den Arbeitsalltag der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf einbinden
3hat das Ziel die betrieblich Beteiligten (Person mit besonderem Unterstützungsbedarf, Führungskräfte und Kolleginnen) zu befähigen, eigene Lösungen zu entwickeln
4initiiert und gestaltet Lern- und Entwicklungsprozesse a. der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf zur Erbringung der betrieblichen Anforderungen an seinem/ihrem Praktikums-, Qualifizierungs-, Ausbildungs-, Umschulungs- oder Arbeitsplatz.
b. der Kolleginnen, Führungskräfte und weiterer betrieblich Beteiligter zur Gestaltung individueller Arbeitsinhalte und der Arbeitssituation.
5ist ein bedarfsabhängiger, zeitlich begrenzter, ziel- und ergebnisorientierter Prozess von in der Regel mehreren Monaten
6kann zur Arbeitsplatzanbahnung oder zur Arbeitsplatzsicherung innerhalb von oder in Kombination mit anderen Unterstützungsangeboten oder auch einzelstehend durchgeführt werden.“
„Ein Vorteil des Jobcoaches ist, dass er als Außenstehender einen anderen Blick auf die Situation vor Ort hat“, erklärt Hübner. (…) Ziel des Jobcoachings ist es immer, einen Arbeitsplatz zu sichern. Je nach Art der Behinderung und der Situation vor Ort sind die Aufgaben und Abläufe dabei so unterschiedlich wie die Menschen, die Hübner betreut. „Gemeinsam ist allen Coachings das Ziel, den Menschen an seinem Arbeitsplatz und im Kolleginnenkreis wieder zu integrieren, Abläufe zu üben und gemeinsam konstruktive Lösungen zu finden, wenn es irgendwo hakt.“ https://www.lwl.org/pressemitteilungen/nr_mitteilung.php?urlID=50269
Weitere Infos zum Thema Jobcoaching am Arbeitsplatz
Längere Arbeitsunfähigkeiten oder massive Probleme im Arbeitsverhältnis führen häufig zu einer veränderten Leistungsfähigkeit, die oftmals begründet ist durch Erkrankung oder Behinderung. In solchen Fällen kann die Einschaltung eines Jobcoaches notwendig sein.
Jobcoaches sind Experten für betriebliche Lernprozesse und vereinen die Kenntnisse über Ressourcen und Bedarfe von Menschen mit und ohne Behinderungen am Arbeitsplatz. Es geht um praxisnahes Lernen unmittelbar am Arbeitsplatz.
„Jobcoaches sind auf Grund ihrer engen betrieblichen Einbindung Ratgeber für den behinderten Menschen, für Kollegen und Führungskräfte“ (LWL, 2016).
https://www.lwl-jobcoaching.de/de/
Jobcoaching am Arbeitsplatz gibt es in der Bundesrepublik seit ca. 30 Jahren. Im neunten Sozialgesetzbuch ist es gesetzlicher Bestandteil von Leistungen für Menschen mit Behinderungen:
Die gesetzliche Grundlage für tätige Jobcoaches bietet der §102 SBG IX in Verbindung mit §24 der SchwbAV.
Ich arbeite auf der Grundlage von Definition, Selbstverständnis und den Qualitätsstandards JobcoachingAP des Qualitätsnetzwerks JobcoachingAP der BAG UB. Im Bereich JobcoachingAP werden ausschließlich Fachkräfte eingesetzt, die nach den folgenden gültigen Richtlinien JobcoachingAP arbeiten: https://www.bag-ub.de/seite/428644/forum-qualitätsnetzwerk-jobcoaching.html
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Beratung auf dem Weg zum passenden Arbeitsplatz
Nach einem Unfall/einer Erkrankung bedarf es häufig gezielter Beratung, um einen individuell passenden Arbeitsplatz zu finden. Gerne leiste ich hierzu fachlich professionelle Unterstützung.
Das Ziel ist eine höchst mögliche Selbstständigkeit innerhalb der beruflichen Umgebung zu erreichen.
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